Schulabschlüsse an der Gesamtschule Niederberg
An der Gesamtschule Niederberg können alle Abschlüsse erworben werden, die andere weiterführende Schulen auch vergeben. Die Sekundarstufe I kann mit folgenden vier Schulabschlüssen abgeschlossen werden:
- der Erste Schulabschluss nach Klasse 9 (ESA) (Dieser Abschluss ist gleichzeitig die Versetzung in die 10. Klasse.)
- der Erweiterte Erste Schulabschluss nach Klasse 10 (EESA)
- der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10 (MSA)
- der Mittlere Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (MSA-B).
Die unten dargestellten Grafiken für die Abschlüsse der Sekundarstufe I geben einen ersten Überblick über die Anforderungen. Für eine genaue Ermittlung der Prognose stellt das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen das Programm PROGNOS zur Verfügung, dass kostenlos heruntergeladen werden kann. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in den Jahrgängen 9 und 10 auch eine Einweisung in das Programm. Ab Klasse 9 wird zu jedem Zeugnis eine Prognose mit dem zu erwartenden Abschluss am Ende der Klasse 10 erstellt. Außerdem stehen bei Fragen zu den Abschlüssen die jeweiligen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, der Beratungslehrer Herr Bischof sowie bei weiterführenden Fragen auch der Abteilungsleiter Herr Dr. Kuzu als Ansprechpartner zur Verfügung.
In der Sekundarstufe II werden die Fachhochschulreife (schulischer Teil nach Klasse 12) sowie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur nach Klasse 13) vergeben.
Die Anforderungen für das Erreichen der Abschlüsse werden durch die Gesetze und Erlasse des Schulministeriums für NRW geregelt. Die folgenden Grafiken für die Abschlüsse sind vereinfacht dargestellt, damit die Darstellung der Abschlüsse noch übersichtlich ist. Demzufolge sind nicht alle relevanten Konstellationen für die Abschlüsse hier aufgeführt. So sind z.B. Ausgleichregelungen nicht erfasst. Nicht hinreichende Leistung in einem Fach können in einigen Fällen durch besondere Leistungen in einem anderen Fach ausgeglichen werden. Hier ist eine intensive Beratung durch die Klassen- und Beratungslehrer notwendig.
Nähere Informationen finden Sie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe SI (APO - SI) auf den Internetseiten des Schulministeriums: APO-SI .
Mindestanforderungen für die erreichbaren Abschlüsse