Und nun ist auch unser dritter Podcast produziert. Diesmal mit Frau Bulut als Vertreterin der Schulsozialarbeit. Vor dem Mikro sind diesmal Linus den Besten und Tom Enders. Hinter den Reglern wie immer Luca Bürks.

Nach den Herbstferien wird der Schulbetrieb wieder regulär aufgenommen, da von allen Seiten der Durchführung des Präsenzunterrichts höchste Priorität zugewiesen wird.  "Ein solcher Unterrichtsbetrieb mit einem regelmäßigen und geordneten Tagesablauf, mit dem Aufbau von Lernstrategien, der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der wichtigen Förderung von sozialer Kompetenz hat für uns alle höchste Priorität." (Schulmail vom 22.10.2020).

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Gerade jetzt sind wir in besonderer Weise herausgefordert, die uns anvertrauten Jugendlichen auf den Weg in die Berufswelt zu begleiten.

30 Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs haben sich am vergangenen Freitag in Begleitung von Frau Grau auf den Weg zur Ausbildungsbörse nach Moers gemacht.

Eine Freiluftbörse, die unter den bestehenden Hygiene-Richtlinien stattfand und über 1400 Jugendlichen eine Chance zum direkten Gespräch mit den Betrieben gab.

Das zur Zeit heiß diskutierte Thema in dem Podcast der Gesamtschule Neukirchen-Vluyn:

Wie wird derzeit unterrichtet?

Welche Rolle spielt die MNB?

Und wie wird das mit digitalem Lernen und Moodle zur Zeit umgesetzt?

Zu Gast im ersten Podcast der Gesamtschule Neukirchen-Vluyn die Stellvertretende Schulleiterin Frau Pannen und Lehrerrat Herr Prangen.

1.         Eingeschränkte Notwendigkeit zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB)

Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen.

Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen  (siehe dazu unten: Neuregelung zur Maskenpflicht an der Gesamtschule NV).

....

Darüber hinausgehende Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer MNB können im Einzelfall aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter genehmigt werden.

Ergänzend wird klargestellt, dass das Tragen eines Visieres (z.B. aus Plexiglas) nicht den gleichen Schutz wie eine eng am Gesicht anliegende textile MNB bietet.  Daher stellen Visiere keinen Ersatz für eine MNB dar. Allerdings können Visiere bei Personen zum Einsatz kommen, bei denen das (dauerhafte) Tragen einer MNB aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

 

2.         Klarstellung zur Mitnahme auch von Kindern ohne Mund-Nase-Bedeckung im ÖPNV und im Schülerspezialverkehr          

Die Coronaschutzverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in der geltenden Fassung verlangt bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen verpflichtend das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Das Einhalten eines Mindestabstandes ist während der Beförderung nicht verpflichtend.

Die Coronaschutzverordnung weist ausdrücklich darauf hin, dass aus medizinischen Gründen auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden kann. ... In diesen Fällen ist ein Ausschluss von der Beförderung nicht vorgesehen. Allen betroffenen Schülerinnen und Schülern wird empfohlen, die Dokumentation der medizinischen Gründe (Attest) ständig mit sich zu führen, um bei Bedarf für eine schnelle Klärung sorgen zu können.

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10.      Empfehlung für Eltern bei Erkältungssymptomen des Kindes

Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.

Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Im Bildungsportal steht ein Schaubild, (https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung) zur Verfügung, das Eltern eine Empfehlung gibt, was bei einer Erkrankung ihres Kindes zu beachten ist.

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Hier finden Sie Informationen zur Elternvertretung der Städtischen Gesamtschule Neukirchen-Vluyn