Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
die Corona-bedingte Zeit des „Lernens auf Distanz“ hat noch einmal besonders deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass Kinder und Jugendliche ihr Lernen zunehmend auch selbst- und eigenständig strukturieren und organisieren können.
Darum werden wir das selbstständige Lernen in den höheren Jahrgängen (7-10) weiter ausbauen und den Persönlichen Übungszeiten (PÜZ) ein neues Format geben.
Das letzte Schulhalbjahr hat gezeigt, dass viele Schüler*innen unsere Lernplattform (Moodle) effektiv und erfolgreich für das eigene Lernen nutzen können. Deshalb haben wir uns entschlossen alle PÜZ-Aufgaben für die jeweils aktuellen Unterrichtsreihen zukünftig vorab auf Moodle einzustellen, so dass sie von den Lernenden auch individuell Zuhause bearbeitet und wieder hochgeladen werden können.
Im kommenden Schuljahr hat Ihr Kind vier PÜZ-Stunden im Stundenplan. Zwei Stunden finden gemeinsam mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer in der Schule statt und zwei Stunden sollen als eigenverantwortliches Üben via Moodle genutzt werden.
Genauso, wie viele Lernende während der „Corona-Zeit“ ihre Selbstkompetenzen deutlich ausgebaut und das selbstständige Lernen gut bewältigt haben, haben die Erfahrungen aber auch gezeigt, dass es Schüler- und Lerntypen gibt, die für ein effektives Lernen und Üben (noch) die Lehrkraft als Bezugsperson und Unterstützung brauchen.
Natürlich werden wir für diese Schülerinnen und Schüler weiterhin fachspezifische Lernbüros anbieten, in denen sie unter Aufsicht und Betreuung der fachspezifischen Lehrkräfte ihre PÜZ-Aufgaben bearbeiten können.
Schüler*innen, die weiterhin diese Lernbüros nutzen möchten, können dies über einen Antrag ganz einfach der Klassenlehrkraft mitteilen. Natürlich haben auch Sie als Elternteil oder Erziehungsberechtigte/r die gleiche Möglichkeit.
Zudem werden auch die Fachlehrkräfte Schülerinnen und Schüler, für die das neue Format noch nicht geeignet ist, verbindlich für den Besuch der jeweiligen Lernbüros einteilen. In diesem Fall werden Ihr Kind und Sie – über den Lernbegleiter – selbstverständlich darüber informiert.
Die Beantragungen gelten jeweils für ein Quartal und können quartalsweise neu beantragt werden.