Die Anmeldungen werden im Sekretariat der Städtischen Gesamtschule (Theodor-Heuss-Gebäude, Tersteegenstr. 85) entgegen genommen.


Samstag:           01.Februar 2020          9 Uhr – 13 Uhr
Montag:             03. Februar 2020         9 Uhr – 13 Uhr und 15 – 17 Uhr
Dienstag:           04. Februar 2020         9 Uhr – 13 Uhr
Mittwoch:           05. Februar 2020         9 Uhr – 13 Uhr und 15 – 18.30 Uhr   

 

Es können Termine vereinbart werden: Tel. 9360 910

Download Anmeldeformular hier .

Schulabschlüsse an der Gesamtschule Niederberg

An der Gesamtschule Niederberg können alle Abschlüsse erworben werden, die andere weiterführende Schulen auch vergeben. Die Sekundarstufe I kann mit folgenden vier Schulabschlüssen abgeschlossen werden:

  • der Erste Schulabschluss nach Klasse 9 (ESA) (Dieser Abschluss ist gleichzeitig die Versetzung in die 10. Klasse.)
  • der Erweiterte Erste Schulabschluss nach Klasse 10 (EESA)
  • der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10 (MSA)
  • der Mittlere Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (MSA-B).

Die unten dargestellten Grafiken für die Abschlüsse der Sekundarstufe I geben einen ersten Überblick über die Anforderungen. Für eine genaue Ermittlung der Prognose stellt das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen das Programm PROGNOS zur Verfügung, dass kostenlos heruntergeladen werden kann. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in den Jahrgängen 9 und 10 auch eine Einweisung in das Programm. Ab Klasse 9 wird zu jedem Zeugnis eine Prognose mit dem zu erwartenden Abschluss am Ende der Klasse 10 erstellt. Außerdem stehen bei Fragen zu den Abschlüssen die jeweiligen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, der Beratungslehrer Herr Bischof sowie bei weiterführenden Fragen auch der Abteilungsleiter Herr Dr. Kuzu als Ansprechpartner zur Verfügung.

In der Sekundarstufe II werden die Fachhochschulreife (schulischer Teil nach Klasse 12) sowie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur nach Klasse 13) vergeben.


Die Anforderungen für das Erreichen der Abschlüsse werden durch die Gesetze und Erlasse des Schulministeriums für NRW geregelt. Die folgenden Grafiken für die Abschlüsse sind vereinfacht dargestellt, damit die Darstellung der Abschlüsse noch übersichtlich ist. Demzufolge sind nicht alle relevanten Konstellationen für die Abschlüsse hier aufgeführt. So sind z.B. Ausgleichregelungen nicht erfasst. Nicht hinreichende Leistung in einem Fach können in einigen Fällen durch besondere Leistungen in einem anderen Fach ausgeglichen werden. Hier ist eine intensive Beratung durch die Klassen- und Beratungslehrer notwendig.

Nähere Informationen finden Sie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe SI (APO - SI) auf den Internetseiten des Schulministeriums: APO-SI .

 

Mindestanforderungen für die erreichbaren Abschlüsse 

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In den kommenden Wochen informiert die Städtische Gesamtschule Neukirchen-Vluyn mit zwei Veranstaltungen über das Konzept und die die Arbeitsweise der Schule.

Am Donnerstag, 15. November findet der Informationsabend für die Eltern statt.

Ort: Aula des Schulzentrums, Beginn: 18 Uhr

Für Samstag, 24. November wird zum Tag der Offenen Tür eingeladen. Kinder und deren Eltern können in Mitmachaktionen, Workshops und Führungen die Schule erkunden. In Gesprächen mit Lehrkräften und dem Schulleitungsteam sowie Eltern und Schülerinnen und Schülern können sie erfahren, wie an der Gesamtschule jedes einzelne Kind auf dem Weg zum bestmöglichen Schulabschluss gefordert und gefördert werden kann.

Wie immer sorgt der Förderverein der Schule - ebenso wie einige Schülerteams-  für ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken.

Ort: Schulzentrum, Uhrzeit: 10 Uhr bis 13 Uhr

 

 Am 6.7.2108 findet an der Gesamtschule Neukirchen-Vluyn der Sponsorenlauf statt. Zu diesem Anlass waren Annika und Emma mit dem Mikrofon unterwegs und haben Herrn Prangen zu diesem befragt.

 

 

Wegen der großen Hitzebelastung vor allem in den nach Südosten gelegenen Gebäudeteilen wird voraussichtlich an den Tagen Montag bis Mittwoch  der Unterricht ab der 3. Stunde in Kurzstunden erteilt. Die Entscheidung wird jeweils nach der 2. Stunde gefällt.

Die Eltern werden gebeten, mit ihren Kindern eine generelle Regelung für den Fall des Kurzstundenplans (Hitzefrei) abzusprechen. Ein Betreungsangebot für den Nachmittagsbereich besteht.

Für die Kurzstunden gilt folgendes  Stundenraster:

 

Stunde Uhrzeit
 1. Stunde regulär 7.55 – 8.38 Uhr
 2. Sunde regulär 8.42 – 9.25 Uhr
Pause
3. Stunde kurz 9.45 – 10.20 Uhr
4. Stunde kurz 10.20 – 10.55 Uhr
Pause
5. Stunde kurz 11.05 – 11.40 Uhr
6. Stunde kurz 11.40 – 12.15 Uhr
Mittagessen 12.00 Uhr
7. Stunde entfällt
8. Stunde entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unterkategorien

Hier finden Sie Informationen zur Elternvertretung der Städtischen Gesamtschule Neukirchen-Vluyn