1.         Eingeschränkte Notwendigkeit zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB)

Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen.

Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen  (siehe dazu unten: Neuregelung zur Maskenpflicht an der Gesamtschule NV).

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Darüber hinausgehende Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer MNB können im Einzelfall aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter genehmigt werden.

Ergänzend wird klargestellt, dass das Tragen eines Visieres (z.B. aus Plexiglas) nicht den gleichen Schutz wie eine eng am Gesicht anliegende textile MNB bietet.  Daher stellen Visiere keinen Ersatz für eine MNB dar. Allerdings können Visiere bei Personen zum Einsatz kommen, bei denen das (dauerhafte) Tragen einer MNB aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

 

2.         Klarstellung zur Mitnahme auch von Kindern ohne Mund-Nase-Bedeckung im ÖPNV und im Schülerspezialverkehr          

Die Coronaschutzverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in der geltenden Fassung verlangt bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen verpflichtend das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Das Einhalten eines Mindestabstandes ist während der Beförderung nicht verpflichtend.

Die Coronaschutzverordnung weist ausdrücklich darauf hin, dass aus medizinischen Gründen auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden kann. ... In diesen Fällen ist ein Ausschluss von der Beförderung nicht vorgesehen. Allen betroffenen Schülerinnen und Schülern wird empfohlen, die Dokumentation der medizinischen Gründe (Attest) ständig mit sich zu führen, um bei Bedarf für eine schnelle Klärung sorgen zu können.

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10.      Empfehlung für Eltern bei Erkältungssymptomen des Kindes

Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.

Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Im Bildungsportal steht ein Schaubild, (https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung) zur Verfügung, das Eltern eine Empfehlung gibt, was bei einer Erkrankung ihres Kindes zu beachten ist.

Auch in diesem Jahr bietet unser Förderverein eine Sammelbestellung der Schulbücher und Arbeitshefte an. In diesen Tagen werden die Briefe mit den Bestelldaten an Ihre Kinder verteilt. Zur Zeit sind die Schüler nur einmal in der Woche in die Schule. Die Unterbrechungen mit den Feiertagen erschweren es zusätzlich, dass die Briefe rechtzeitig zu Hause ankommen. Da die Zahlungsfrist bis zum 12.06.2020 sehr kurzfristig angesetzt ist, stellen wir diese Briefe auch hier auf unsere Homepage zum Download bereit.

Bitte beachten Sie, dass Sie hier die zukünftige Klasse Ihres Kindes anklicken:

Klasse 5 (jetzige Grundschule)

Klasse 6 (jetzige 5er)

Klasse 7 (jetzige 6er)

Klasse 8 (jetzige 7er)

Klasse 9 (jetzige 8er)

Klasse 10 (jetzige 9er)

 

Da der Kennenlernnachmittag der neuen 5. Klassen wegen der Coronaauflagen verschoben werden musste und jetzt erst nach dem 12.06.2020 stattfindet, können die Schulbücher direkt an diesem Tag bar bezahlt und bestellt  werden. Briefe mit dem neuen Termin sind unterwegs.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Besucher*innen unserer Homepage,

Unterricht und Lernen findet zurzeit, wie Sie aktuell mehr oder weniger unmittelbar selbst mitbekommen, überwiegend digital und auf Distanz statt. Viele Schüler*innen verfügen aber nicht über die dafür notwendige technische Ausstattung und die entsprechenden finanziellen Mittel.

Deshalb möchten wir als Schule einen entsprechenden Pool an Geräten aufbauen, den wir an unsere Schüler*innen verleihen können.

Bisher konnten wir bereits drei Lernenden damit das Lernen von zu Hause ermöglichen!

Dafür benötigen wir funktionsfähige Laptops oder Notebooks mit CD-Laufwerk und integrierter Kamera + Mikrofon, die nicht älter als sechs Jahre sein sollten.

Unsere Bitte: Sollten Sie ein derartiges Gerät kostenlos abzugeben haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir und die Schüler*innen würden uns sehr darüber freuen.

Bitte wenden Sie sich per Email Herrn Sobeck (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder telefonisch an Herrn Temmler (02845 9360936).

Vielen Dank!

Die Anmeldungen werden im Sekretariat der Städtischen Gesamtschule (Theodor-Heuss-Gebäude, Tersteegenstr. 85) entgegen genommen.


Samstag:           01.Februar 2020          9 Uhr – 13 Uhr
Montag:             03. Februar 2020         9 Uhr – 13 Uhr und 15 – 17 Uhr
Dienstag:           04. Februar 2020         9 Uhr – 13 Uhr
Mittwoch:           05. Februar 2020         9 Uhr – 13 Uhr und 15 – 18.30 Uhr   

 

Es können Termine vereinbart werden: Tel. 9360 910

Download Anmeldeformular hier .

Schulabschlüsse an der Gesamtschule Niederberg

An der Gesamtschule Niederberg können alle Abschlüsse erworben werden, die andere weiterführende Schulen auch vergeben. Die Sekundarstufe I kann mit folgenden vier Schulabschlüssen abgeschlossen werden:

  • der Erste Schulabschluss nach Klasse 9 (ESA) (Dieser Abschluss ist gleichzeitig die Versetzung in die 10. Klasse.)
  • der Erweiterte Erste Schulabschluss nach Klasse 10 (EESA)
  • der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10 (MSA)
  • der Mittlere Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (MSA-B).

Die unten dargestellten Grafiken für die Abschlüsse der Sekundarstufe I geben einen ersten Überblick über die Anforderungen. Für eine genaue Ermittlung der Prognose stellt das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen das Programm PROGNOS zur Verfügung, dass kostenlos heruntergeladen werden kann. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in den Jahrgängen 9 und 10 auch eine Einweisung in das Programm. Ab Klasse 9 wird zu jedem Zeugnis eine Prognose mit dem zu erwartenden Abschluss am Ende der Klasse 10 erstellt. Außerdem stehen bei Fragen zu den Abschlüssen die jeweiligen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, der Beratungslehrer Herr Bischof sowie bei weiterführenden Fragen auch der Abteilungsleiter Herr Dr. Kuzu als Ansprechpartner zur Verfügung.

In der Sekundarstufe II werden die Fachhochschulreife (schulischer Teil nach Klasse 12) sowie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur nach Klasse 13) vergeben.


Die Anforderungen für das Erreichen der Abschlüsse werden durch die Gesetze und Erlasse des Schulministeriums für NRW geregelt. Die folgenden Grafiken für die Abschlüsse sind vereinfacht dargestellt, damit die Darstellung der Abschlüsse noch übersichtlich ist. Demzufolge sind nicht alle relevanten Konstellationen für die Abschlüsse hier aufgeführt. So sind z.B. Ausgleichregelungen nicht erfasst. Nicht hinreichende Leistung in einem Fach können in einigen Fällen durch besondere Leistungen in einem anderen Fach ausgeglichen werden. Hier ist eine intensive Beratung durch die Klassen- und Beratungslehrer notwendig.

Nähere Informationen finden Sie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe SI (APO - SI) auf den Internetseiten des Schulministeriums: APO-SI .

 

Mindestanforderungen für die erreichbaren Abschlüsse 

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Unterkategorien

Hier finden Sie Informationen zur Elternvertretung der Städtischen Gesamtschule Neukirchen-Vluyn

 

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