Das zur Zeit heiß diskutierte Thema in dem Podcast der Gesamtschule Neukirchen-Vluyn:
Wie wird derzeit unterrichtet?
Welche Rolle spielt die MNB?
Und wie wird das mit digitalem Lernen und Moodle zur Zeit umgesetzt?
Zu Gast im ersten Podcast der Gesamtschule Neukirchen-Vluyn die Stellvertretende Schulleiterin Frau Pannen und Lehrerrat Herr Prangen.
An der Gesamtschule Neukirchen-Vluyn wird empfohlen, auch ab 1. September im Unterricht noch eine MNB (Maske) zu tragen. Ausnahmen werden mit den jeweiligen Fach- und Klassenlehrern besprochen und vereinbart. Die Schüler*innen müssen weiterhin ihre Maske für die Wege im Unterrichtsraum und für die Pausen mit sich führen.
Weiterlesen: Neuregelung der Maskenpflicht an der Gesamtschule NV
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
die Corona-bedingte Zeit des „Lernens auf Distanz“ hat noch einmal besonders deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass Kinder und Jugendliche ihr Lernen zunehmend auch selbst- und eigenständig strukturieren und organisieren können.
Darum werden wir das selbstständige Lernen in den höheren Jahrgängen (7-10) weiter ausbauen und den Persönlichen Übungszeiten (PÜZ) ein neues Format geben.
Der Mensabetrieb wird unter Beachtung der Corona-bedingten Vorschriften eingeschränkt wieder aufgenommen.
Das bedeutet, dass die Warmverpflegung (Mittagessen) vorerst nur für die Jahrgänge 5 bis 7 ausgegeben werden kann, dies erst ab kommenden Montag.
Für die Fünftklässler: Erster Schultag nach den Sommerferien am Donnerstag, den 13. August 2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte unserer neuen Fünftklässler,
nach einiger Bedenkzeit haben wir uns schweren Herzens gegen eine Einschulungsfeier mit Angehörigen am 12.08.2020 entschieden. Diese Entscheidung treffen wir aufgrund der unsicheren Situation bezogen auf Hygieneregeln, Abstandsgebote und Versammlungsbedingungen. Wir haben vor, ein gemeinsames Kennenlernen bei einer anderen Gelegenheit (beispielsweise einem Grillfest) nachzuholen, sobald sich das Infektionsgeschehen entspannt hat und die Vorgaben des Landes ganz eindeutig solche größeren Feste und Feiern für die Schulgemeinschaft erlauben.